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Auszug - Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE)  

 
 
WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg
TOP: Ö 3
Gremium: WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 17:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07584 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (BGSE) vom 11.12.2018 (ABI. vom 28.12.2018, S. 318) wird aufgehoben und tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft. Ausgenommen davon sind § 13 Abs. 2 Satz 1 BGSE und die als Anlage beigefügte Abflussbeiwertkarte 1994, ausgefertigt von der Stadt Augsburg am 4. Dezember 2014.

 

2. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (BGSE) wird in der in der Anlage 1 enthaltenen Fassung, welche Bestandteil des Beschlusses ist, erlassen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (BGSE) auszufertigen und bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig