Beschluss
Der Wirtschaftsplan für die Stadtentwässerung Augsburg wird gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und § 5 der Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
in der Gesamtleistung auf 51.428.735 €
in den Aufwendungen auf 51.312.310 €
mit einem Jahresüberschuss von somit 116.425 €
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 20.349.095 €
in den Ausgaben auf 20.349.095 €
3. es werden festgesetzt
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 10.872.670 €
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 5.580.000 €
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite 7.400.000 €