Beschlussempfehlung
1. Der Energiebericht mit ausgewählten Kapiteln zur Verbrauchs- und Kostenentwicklung stadteigener Gebäude in den Bereichen Heizung, Strom und Wasser (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse des Energieberichts, insbesondere des Kapitels 2.6. (Reduktionsziele Stadt Augsburg) und des Beschlusses der Stadt Augsburg vom 25.02.2021, BSV/20/05378, weitere geeignete Investitionen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen städtischer Liegenschaften zu tätigen und auch in den Folgejahren darüber zu berichten.
3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Energiebericht 2020 via Internet bzw. Intranet einem größeren Benutzerkreis zugänglich zu machen und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.