Beschluss
1.Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2.Beim AVV-Tarif sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
2.1Bei Abos der Preisstufe 1 für die Zone 10 oder 20 muss beim Befahren der jeweils anderen Zone unabhängig von der Anzahl der dort zurückgelegten Haltestellen nur ein Kurzstreckenticket bzw. nur ein Streifen zugezahlt werden.
2.2Die Wochenkarte wird wieder eingeführt.
2.3Für definierte Stadtteilgebiete in der Firnhaberau, in Inningen, in Bergheim und im Bärenkeller wird per Ausnahmeregelung in Form von Aushängen an den Haltestellen dafür Sorge getragen, dass das zugehörige Stadtteil- bzw. Nahversorgungszentrum mit dem Kurzstreckenticket erreichbar ist. Für Hochzoll-Süd wird eine entsprechende Regelung übergangsweise eingeführt, bis das dortige Nahversorgungszentrum am Zwölf-Apostel-Platz ertüchtigt ist.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, beim Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund darauf hinzuwirken, dass diese Tarifänderungen umgesetzt werden. In diesem Rahmen müssen auch die Kosten der Maßnahmen quantifiziert und die Kostenträgerschaft ermittelt werden, für die ggfs. weitere Gremienentscheidungen notwendig werden.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit der swa und dem AVV technische Lösungen zu entwickeln und zu pilotieren, die ex post eine exakte und tarifkonforme Abrechnung der von den teilnehmenden Kunden durchgeführten Fahrten ermöglichen (z.B. BeIn/BeOut). Die Verwaltung wird beauftragt, auch technische Lösungen für eine tarifkonforme exakte Abrechnung nach zurückgelegter Luftlinie (Distanzticket), unabhängig von einer monatlichen oder längerfristigen ex post-Abrechnung zu prüfen.
5.Die Reform ist weiterhin laufend zu beobachten. Eine ausführliche Evaluierung ist wie ursprünglich geplant in 2020 durchzuführen.