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Auszug - Sondernutzungserlaubnis für die Augsburger Sommernächte 2018 in der Innenstadt  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 19.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
TVO/18/01706 Sondernutzungserlaubnis für die Augsburger Sommernächte 2018 in der Innenstadt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Referent/Initiator:Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der „Augsburger Sommernächte" in der im beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Festzone in der Innenstadt als Ausnahme zu den geltenden Nutzungsrichtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, Abteilung Augsburg Marketing GmbH) in der Zeit vom 21.06.2018 bis 23.06.2018 die für die Durchführung der „Augsburger Sommernächte" notwendigen Sondernutzungs-rechte für die Festzone (zzgl. Aufbauarbeiten ab 18.06.2018 und Abbauarbeiten bis 25.06.2018) zu gewähren.

3.Das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Augsburger Sommernächte" wird anerkannt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

49

Abstimmung:

einstimmig