Beschluss
1.Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des BP Nr. 634 B „Nördlich der Derchinger Straße“ in der Zeit vom 14.11.2016 mit 16.12.2016 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beigefügten Würdigung vom 19.12.2016 behandelt (Anlage 1).
2.Die 1. Änderung des BP Nr. 634 B für den Bereich zwischen der Derchinger Straße (einschl.) im Süden, der Straße „Am Mittleren Moos“ (teilw. einschl.) im Westen, der Abfallverwertungsanlage Augsburg im Norden und der Gemarkungsgrenze zwischen Augsburg und Friedberg im Osten, ausgenommen den darin enthaltenen Umgriff des BP Nr. 634 D „Westlich der Pöttmeser Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 19.12.2016, wird als Satzung beschlossen (Anlage 2).
Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E), die Anlagen (Teil F) sowie die Verfahrensvermerke/die Ausfertigung (Teil G), jeweils in der Fassung vom 19.12.2016, werden als Bestandteile der 1. Änderung des BP Nr. 634 B ebenfalls beschlossen (Anlage 2).
3.Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des BP Nr. 634 D „Westlich der Pöttmeser Straße“ in der Zeit vom 14.11.2016 mit 16.12.2016 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beigefügten Würdigung vom 19.12.2016 behandelt (Anlage 3).
4.Die 1. Änderung des BP Nr. 634 D für den Bereich zwischen der Localbahntrasse (einschl.), dem Knoten Anwaltinger-/Dasinger Straße (einschl.) bzw. der Straße „Am Mittleren Moos“ im Westen, dem Bayer. Institut für Abfallforschung, dem Umspann-werk LEW-Stadtwerke bzw. der Straße „Beim Grenzgraben“ im Norden, der Pöttmeser Straße (einschl.) im Osten und der Steinernen Furt bzw. den Fl. Nrn. 1778 und 1778/3 Gem. Lechhausen im Süden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 19.12.2016, wird als Satzung beschlossen (Anlage 4).
Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E), die Anlagen (Teil F) sowie die Verfahrensvermerke/die Ausfertigung (Teil G), jeweils in der Fassung vom 19.12.2016, werden als Bestandteile der 1. Änderung des BP Nr. 634 D ebenfalls beschlossen (Anlage 4).
5.Die Verwaltung wird beauftragt, die vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB abzuschließen und die Änderungssatzungen zu den BP Nrn. 634 B und 634 D in Kraft zu setzen.