Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Es wird zustimmend davon Kenntnis genommen, dass die im 1. Nachtragshaushalt 2016 beschlossene Kredittranche von 45 Mio. € (HSt. 2.91010.3776.00 VHK 001) zu einem Anteil von rd. 10 Mio. € in Form von Förderdarlehen und zu einem Anteil von rd. 35 Mio. € als Schuldschein- bzw. Kommunaldarlehen aufgenommen wird. Die Angebotseinholung und die Auswahl des wirtschaftlichsten Anbieters nimmt die Verwaltung gemäß den Vorgaben der vom Stadtrat beschlossenen städtischen Finanzrichtlinie vor.
2.Die Aufnahme der zweiten (zum Haushalt 2017 vorgesehenen) Kredittranche in Höhe von 43,98 Mio. € soll nach Rechtskraft des Haushalts 2017 analog gehandhabt werden, d. h. wenn möglich mit einem Förderdarlehensanteil von rd. 10 Mio. €.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die Nutzung von Förderdarlehen erforderlichen Anpassungen des Schuldendienstes in die Haushaltsberatungen 2017/2018 mit einem geeigneten Handhabungsvorschlag einzubringen.
Abstimmungsergebnis
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