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Auszug - Gründung und Beteiligung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft durch die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und die Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:32 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer ASL
Ort: Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
BSV/25/12134 Gründung und Beteiligung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft durch die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und die Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Referat OB / Zentrales Beteiligungsmanagement   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

Die Vertretung der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt,

 

1) der Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft für erneuerbare Energien mit der Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG in der Rechtsform einer GmbH und der Beteiligung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH an dieser Gesellschaft mit einer Beteiligungsquote von 50 % bei einem Stammkapital in Höhe von insgesamt 25.000 € zuzustimmen;

 

2) die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH zu ermächtigen, alle zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten und die erforderlichen Erklärungen abzugeben;

 

3) sofern im Rahmen der Endverhandlung der Verträge oder sonstiger Maßnahmen für die Umsetzung der Gründung Änderungen oder Anregungen von den beteiligten Parteien selbst, ihren Rechtsberatern, dem Notar, Personen des Registergerichts oder sonstiger Behörden vorgebracht werden, die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH zu ermächtigen, Erklärungen ohne erneute Gremienbefassung abzugeben oder Beschlüsse zu fassen, sofern im Gesellschaftsvertrag lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen werden sowie das Zielkonzept der geplanten Projektentwicklungsgesellschaft im Wesentlichen unverändert bleibt;

 

4) die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH zu ermächtigen, von den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden empfohlene Änderungen des Gesellschaftsvertrages mit Zustimmung des Zentralen Beteiligungsmanagements der Stadt Augsburg ohne erneute Gremienbefassung vorzunehmen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1