Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschlussempfehlung
HSt. 2.66110.9501.00 VHK 516 - Erneuerung des OPA auf dem OB-Müller-Ring, Tiefbauherstellung/Straßenbau bewilligt. Sofern der Haushalt 2025 noch nicht rechtskräftig ist, werden diese in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben soll durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, neue Zweckbindung „Dringende Mobilitätsprojekte“ (HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001) in gleicher Höhe erfolgen. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt, dass der Finanzausschuss am 18.03.2025 bzw. der Stadtrat am 20.03.2025 im Rahmen der Abschlusstechnischen Entscheidungen für den Haushalt 2024 der Bildung der neuen Zweckbindung zustimmt.
Die Nachveranschlagung der Besonderen Bewilligung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2025 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
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