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Auszug - Verkehrskonzept Maximilianstraße (Grundsatzbeschluss)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 8
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer ASL
Ort: Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
BSV/24/11520 Verkehrskonzept Maximilianstraße (Grundsatzbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt Beteiligt:Stadtplanungsamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Der Vortrag der Verwaltung über die Ergebnisse der beiden verkehrsrechtlichen Alternativen (1. Abschnittsweise Fußngerzone, 2. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem in der Begründung in Ziffer II. empfohlenen Verkehrskonzept für die Maximilianstraße wird zugestimmt. In der Maximilianstraße soll die Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich zur Belebung und Attraktivität beitragen und gleichzeitig eine stadtverträgliche Nutzung durch alle Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, PKW, Lieferverkehr) ermöglichen.

 

3. Die Stadtverwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung beauftragt und die Stadtwerke gebeten, die notwendigen Voraussetzungen für einen Regelbetrieb der Straßenbahn mit attraktiven Takt und barrierefreien Haltestellen in der südlichen Maximilianstraße zu ermitteln und diese dem Stadtrat einschließlich möglicher Kosten zur Entscheidung darzustellen.

 

4. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit soll vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zwischen Karolinenstraße und Ulrichsplatz auf beiden Straßenseiten ein taktiler Leitstreifen eingerichtet werden.

 

5. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung beauftragt, für den gesamten Straßenzug zwischen Merkurbrunnen und Ulrichsplatz ein durchgängiges klimaangepasstes Gestaltungs- und Ausstattungskonzept unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der anliegenden Geschäftsinhaber und Anwohnerschaft zu erarbeiten.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den letzten Planungsstand für die Umwandlung der Hallstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Anlage 2) auf die Bildung von Bauabschnitten zu untersuchen und dem Stadtrat den Vorschlag für einen möglichen ersten Bauabschnitt inklusive Umsetzungshorizont und Kosten vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis Tenorziffer 1-5

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1

 

 

Abstimmungsergebnis Tenorziffer 6

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

11:3