Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschlussempfehlung
1. Der Vortrag der Verwaltung über die Ergebnisse der beiden verkehrsrechtlichen Alternativen (1. Abschnittsweise Fußgängerzone, 2. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem in der Begründung in Ziffer II. empfohlenen Verkehrskonzept für die Maximilianstraße wird zugestimmt. In der Maximilianstraße soll die Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich zur Belebung und Attraktivität beitragen und gleichzeitig eine stadtverträgliche Nutzung durch alle Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, PKW, Lieferverkehr) ermöglichen.
3. Die Stadtverwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung beauftragt und die Stadtwerke gebeten, die notwendigen Voraussetzungen für einen Regelbetrieb der Straßenbahn mit attraktiven Takt und barrierefreien Haltestellen in der südlichen Maximilianstraße zu ermitteln und diese dem Stadtrat einschließlich möglicher Kosten zur Entscheidung darzustellen.
4. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit soll vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zwischen Karolinenstraße und Ulrichsplatz auf beiden Straßenseiten ein taktiler Leitstreifen eingerichtet werden.
5. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung beauftragt, für den gesamten Straßenzug zwischen Merkurbrunnen und Ulrichsplatz ein durchgängiges klimaangepasstes Gestaltungs- und Ausstattungskonzept unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der anliegenden Geschäftsinhaber und Anwohnerschaft zu erarbeiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den letzten Planungsstand für die Umwandlung der Hallstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Anlage 2) auf die Bildung von Bauabschnitten zu untersuchen und dem Stadtrat den Vorschlag für einen möglichen ersten Bauabschnitt inklusive Umsetzungshorizont und Kosten vorzulegen.
Abstimmungsergebnis Tenorziffer 1-5
Abstimmungsergebnis Tenorziffer 6
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