Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Gestaltungsrichtlinie Innenstadt - Pilotphase für den Verkauf außerhalb der Verkaufsräume  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 4
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer ASL
Ort: Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
BSV/25/11999 Gestaltungsrichtlinie Innenstadt - Pilotphase für den Verkauf außerhalb der Verkaufsräume
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

  1. An der fortgeschriebenen Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt aus dem Jahr 2023 wird grundsätzlich festgehalten.

 

  1. Es wird einer Pilotphase von einem Jahr zugestimmt, in der an maximal drei Tagen der Verkauf von Waren, Speisen und Getränken außerhalb der Verkaufsräume ermöglicht wird.

 

 

3. Bei einer positiven Evaluierung der Pilotphase kann diese Regelung nach Nr. 7 der Gestaltungsrichtlinie als Ausnahme weiterhin angewendet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig