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Beschlussempfehlung - An der fortgeschriebenen Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt aus dem Jahr 2023 wird grundsätzlich festgehalten.
- Es wird einer Pilotphase von einem Jahr zugestimmt, in der an maximal drei Tagen der Verkauf von Waren, Speisen und Getränken außerhalb der Verkaufsräume ermöglicht wird.
3. Bei einer positiven Evaluierung der Pilotphase kann diese Regelung nach Nr. 7 der Gestaltungsrichtlinie als Ausnahme weiterhin angewendet werden.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 14 | Abstimmung: | einstimmig |
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