Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Anfrage Über die Neuvergabe der Ausführungsplanungen bei Bauteil 2 des Staatstheaters gibt es viele öffentliche Spekulationen über mögliche Zeitverzögerungen oder Kostensteigerungen. Wir bitten hierzu um Beantwortung nachfolgender Fragen im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26.09.24. Da diese nicht direkt mit der Kündigung des bisherigen Architekturbüros zu tun haben, sind unseres Erachtens keine vertraulichen Vertragsangelegenheiten betroffen. Die Antworten wären aber geeignet einer Reihe von derzeit im Umlauf befindlichen Gerüchten zu begegnen.
1. Laut §34 HOAI sind für die Objektüberwachung 32 Prozent des Architektenhonorars anzusetzen. (a) Erwartet die Verwaltung, dass für die Neuvergabe der Objektüberwachung bei Bauteil 2 des Staatstheaters Augsburg eine EU-weite Ausschreibung erforderlich ist? (b) Wenn ja, wieviel Zeit ist dafür anzusetzen?
2. Es ist davon auszugehen, dass das neu beauftragte Architekturbüro eine intensive Prüfung von Haftungsfragen durchführen wird, um nicht für die Planung des Vorgängers in Haftung genommen zu werden. (a) Teilt die Verwaltung diese Einschätzung und warum? (b) Wieviel Zeit wird eine solche Prüfung (z.B. der Ausführungspläne, von Verträgen mit Projektanten, Kostenschätzungen, behördlichen Auflagen, Förderrichtlinien) nach Ansicht der Verwaltung in Anspruch nehmen? (c) Wie hoch schätzt die Verwaltung das Risiko ein, dass das neu beauftragte Architekturbüro die Haftung für bereits existierende Planungen ablehnen und auf Änderungen der Planung bestehen wird? (d) Wie hoch schätzt die Verwaltung das Risiko ein, dass Projektanten die von ihnen erstellten Detailpläne auf der Grundlage der geänderten Planung des Architekturbüros überarbeiten bzw. neu planen müssen (e) Wieviel Zeit könnte eine etwaige Änderung der Planungen in (c) und (d) nach Ansicht der Verwaltung in Anspruch nehmen?
3. Welche möglichen Mehrkosten erwartet die Verwaltung aufgrund der in 1. und 2. angeführten möglichen Verzögerungen? 4. Der Stadtrat hat in der Sitzung v. 25.07.24 mit BSV/24/11054 Mehrbedarfe beim Staatstheater in Höhe 76,7 Mio. € zur Kenntnis genommen. Sind in diesem Mehrbedarf die oben genannten Mehrkosten und/oder andere Kosten, die mit dem Wechsel des Architekturbüros in Verbindung stehen, eingeflossen?
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