Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Abfallwirtschaftsgebühren werden gemäß beiliegender Gebührenkalkulation (Anlage 2) ab dem 01.Januar 2025 erhöht.
2. Die neue Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) wird in der in der Anlage 3 enthaltenen Fassung beschlossen, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit Inkrafttreten dieser neuen Satzung wird die aktuelle Satzung über die Erhebung von Gebühren für Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) vom 12.11.1999 (Abl. vom 26.11.1999, S.258), zuletzt geändert am 19.12.2023 (Abl. vom 22.12.2023, S.513), aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
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