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Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg (Abfallwirtschaftsgebührensatzung)  

 
 
WRK für den Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg
TOP: Ö 6
Gremium: WRK für den Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:47 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer ASL
Ort: Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
BSV/24/11316 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg (Abfallwirtschaftsgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Abfallwirtschaftsgebühren werden gemäß beiliegender Gebührenkalkulation (Anlage 2) ab dem 01.Januar 2025 erhöht.

 

2. Die neue Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) wird in der in der Anlage 3 enthaltenen Fassung beschlossen, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit Inkrafttreten dieser neuen Satzung wird die aktuelle Satzung über die Erhebung von Gebühren für Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) vom 12.11.1999 (Abl. vom 26.11.1999, S.258), zuletzt geändert am 19.12.2023 (Abl. vom 22.12.2023, S.513), aufgehoben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1