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Beschluss
Die in der Aufstellung des Mobilitäts- und Tiefbauamtes vom 25.06.2024 (auf der Anlage 1) beschriebenen Straßen und Wege werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.
Abstimmungsergebnis
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