Beschluss
- Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz werden ab dem 01.09.2025 Ausbildungsplätze für die integrierte Leitstelle und ab dem 01.09.2026 Ausbildungsplätze für den Einsatzdienst eingerichtet.
- Die Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern erfolgen im Rahmen der vorhandenen Ausbildungskapazitäten bedarfsorientiert
für die integrierte Leitstelle als Auszubildender und Auszubildende für den Beruf „staatlich geprüfter Disponent und staatlich geprüfte Disponentin einer integrierten Leitstelle“ oder als Dienstanfänger und Dienstanfängerin im Schwerpunkt „Leitstellen,“
für den Einsatzdienst als Dienstanfänger und Dienstanfängerin im Schwerpunkt „Handwerk und Technik.“
- Für die Ausbildung zum staatlich geprüften Disponenten und zur staatlich geprüften Disponentin findet bis zu einer eigenständigen tarifrechtlichen Regelung der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) -besonderer Teil Pflege- entsprechende Anwendung.