Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg hält an der praktizierten Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Stadtverkehr an die avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) fest. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, a) die für die vorgesehene Direktvergabe der Buslinien 37 und 38 sowie der AST-Linien 73, 74 und 76 an die avg erforderliche Vorabbekanntgabe im EU-Amtsblatt vorzunehmen. b) darauf hinzuwirken, dass die Stadt Augsburg nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist von einem Jahr gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 die o. g. Linien mittels einer Neubeantragung der Linienverkehrsgenehmigungen für die in der Begründung genannten Linien und Laufzeiten direkt an die avg vergibt. c) für die o. g. Buslinien bzw. AST-Linien den Betrauungsbescheid der Stadt Augsburg in der Ursprungsfassung vom 02.12.2009 anzupassen.
Abstimmungsergebnis
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