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Auszug - Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV): Ausschreibung Linienbündel "Lech Süd"  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 35
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/24/11114 Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV): Ausschreibung Linienbündel "Lech Süd"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die AVV-Geschäftsführung wird beauftragt, die Vergabeunterlagen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel „Lech Süd“ (AVV-Regionalbuslinien 100, 102, 103, 104, 106, 108, AST 103) unter Berücksichtigung folgender Vorgaben zu veröffentlichen:

a. Fahrpläne: Es werden Musterfahrpläne vorgegeben mit einem Änderungskorridor von plus/minus zehn Minuten.

b. Fahrzeugeinsatz:

 Der Einsatz von Kleinbussen wird bei von der AVV GmbH definierten Fahrten zugelassen.

 Die Gebrauchtfahrzeugquote wird auf 20 Prozent der in der Spitze eingesetzten und kalkulierten Fahrzeugen erhöht.

 Es findet eine Vereinheitlichung des durch die AVV GmbH zugelassenen Gebrauchtwagenalters bei Betriebsbeginn auf max. acht Jahre statt.

 Die von der AVV GmbH veranlasste Fremdwerbung auf den Fahrzeugen ist von den Verkehrsunternehmen bei Wunsch umzusetzen.

c. Sonstige Ausstattungsmerkmale:

 Die Vorgaben zu den akustischen und optischen Türschließanlagen werden beibehalten.

 Hinsichtlich der Sitzbezüge darf das Verkehrsunternehmen frei zwischen den Alternativen (reine Stoffbezüge bzw. Stoffbezüge mit Lederimitat-Kopfteil) wählen.

d. Fahrpersonal: Die Vorgaben zur Dienstkleidung werden mit der Maßgabe der Zulassung von Fremdfirmen-Aufnähern beibehalten.

e. Vertragsstrafen: Die Vorgaben zur Obergrenze (fünf Prozent der Ausgleichssumme) zur Geltendmachung von Vertragsstrafen wird beibehalten.

f. Wertung: Als alleiniges Zuschlagskriterium wird der Preis festgelegt.

g. Subunternehmerquote: Die Subunternehmerquote wird auf 50 Prozent erhöht.

h. rderung: Bereits erhaltene Förderung ist bei der Angebotserstellung (Kalkulation) gegenzurechnen und auszuweisen. Es ist nachzuweisen, dass die Förderung beihilferechtlich zulässig erbracht wurde.

 

2. Die AVV-Geschäftsführung wird bevollmächtigt, die Vergabeunterlagen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel „Lech Süd“ (AVV-Regionalbuslinien 100, 102, 103, 104, 106, 108, AST 103) unter Berücksichtigung der in der Begründung dargestellten Bedingungen zu erstellen, die Auftragsbekanntmachung zu versenden und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig