Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Lärmaktionsplan 4. Stufe mit Würdigung der Eingaben im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und in Kraft gesetzt, sofern die Regierung von Schwaben zustimmt. 2. Die ausgewiesenen (relativ) ruhigen Gebiete werden von der Verwaltung bei zukünftigen Planungen berücksichtigt und deren Belange abgewogen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 4. Stufe der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis
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