Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Leitfaden „Klima und Stadtplanung Augsburg“, in der Fassung vom Mai 2024, wird als ein Instrument zur Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei städtebaulichen Planungen und deren Umsetzung zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, a) den Leitfaden „Klima und Stadtplanung Augsburg“ im Planungsprozess als Instrument zur Entscheidungsvorbereitung heranzuziehen. b) den Leitfaden „Klima und Stadtplanung Augsburg“ nach Möglichkeit als Orientierungshilfe heranzuziehen. Abweichungen können sich insbesondere bei privatrechtlichen Verträgen über den Verkauf städtischer Einzelgrundstücke sowie Verträgen über die Vergabe bzw. Verlängerung von Erbbaurechten der Stadt Augsburg ergeben. c) Investoren, Bauträger, deren Planungsbüros und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Inhalte und die Anwendung des Leitfadens zu informieren sowie den Leitfaden für den o.g., an den Planungsprozessen beteiligten Personenkreis zur Verfügung zu stellen und seine Anwendung zu empfehlen.
Abstimmungsergebnis
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