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Auszug - Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg - Standortentscheidung Neues Aufenthaltsangebot  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 31
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV-BSV/24/10981-2 Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg - Standortentscheidung Neues Aufenthaltsangebot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Reiner Erben, Berufsm. Stadtratsmitglied
Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Bezüglich:
BSV/24/10981
Federführend:Referat 7 Beteiligt:Referat 2
    Gesundheitsamt
   Referat 3
   Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
   Wohnbauförderung und Wohnen
   Amt für Kinder, Jugend und Familie
   Referat 6
   Büro für kommunale Prävention
   Stadtplanungsamt
   Ordnungsamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird auf Grundlage des Standortvergleichs (vgl. Bericht BER-BSV/24/10981-3 - nichtöffentliche Sitzung) beauftragt, das Konzept „Forum St. Johannes“ (Anlage 2) in der Immobilie Donauwörther Straße 3 umzusetzen.

 

2. Dem 20-Punkte-Konzept zum Umfeldmanagement (Anlage 3) wird zugestimmt, dieses ist fester Bestandteil des Gesamtkonzepts. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Konzept am Standort umzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Vorlage des Ergebnisses der Evaluation (vgl. Nr. 15. des 20-Punkte-Konzepts zum Umfeldmanagement der Tenorziffer 2 dieses Beschlusses) auch die Verfügbarkeit der Immobilien des Bahnhofsgebäudes Augsburg-Oberhausen, der Ulmer Straße 52, der Ulmer Straße 57 und der August-Wessels-Straße 18 darzustellen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den relevanten Institutionen (Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg, Bezirk Schwaben, Regierung von Schwaben, Staatsministerien etc.), Facheinrichtungen (Bezirkskliniken Schwaben, Universitätsklinikum Augsburg, Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, lokale Arztpraxen etc.) und freien Trägern (Diakonie, SKM, Drogenhilfe Schwaben etc.) das Fachkonzept für die Errichtung des Aufenthalts- und Hilfeangebots final auszuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, für das Vorhaben Förderanträge zu stellen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Diakonisches Werk Augsburg e.V. einen Mietvertrag zu erarbeiten.

 

5. Die Maßnahmenumsetzung des Gesamtbeschlusses steht unter dem Vorbehalt der Abbildung in den Haushalten. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.

 

6. Der Auftrag zur Konzepterstellung aus den Beschlüssen vom 06.10.2021 (BSV/21/06509) bzw. 18.11.2020 (BSV/20/05163) ist erledigt.

 

7. Der Antrag der SPD-Fraktion ANT/24/10910 vom 13.05.2024 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

8. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird Folgendes ergänzt:

 

  1. Die bestehende niedrigschwellige Substitutionspraxis muss zwingend Teil der neuen Einrichtung werden. Die Öffnungszeiten des Aufenthaltsbereiches und die Öffnungszeiten dieser Substitutionspraxis müssen aufeinander abgestimmt sein.
  2. Der Einrichtungsbeirat unter zwingender Einbeziehung der örtlichen Akteure muss Bestandteil der Einrichtung sein.
  3. Das Baureferat legt im 1. Quartal 2025 den Projektbeschluss zum Umbau des Helmut-Haller-Platzes vor.
  4. Zwingende Bestandsgarantie der sonstigen bestehenden Suchthilfeeinrichtungen und der dortigen städtischen Förderungen (ohne beTreff).
  5. Eine publikumswirksame Einrichtung, die nichts mit der Suchthilfe zu tun hat, soll im direkten Umfeld des neuen Standortes platziert werden, um den Standort aufzuwerten. Das kann zum Beispiel eine kulturelle Einrichtung sein.
  6. Konstante wissenschaftliche Begleitung und Evaluation ab Tag 1 unter Einbeziehung des geplanten Einrichtungsbeirates.
  7. Hinwirken auf den Ausbau der Substitutionsangebote in anderen Stadtteilen, um eine bessere räumliche Verteilung der Betroffenen zu erreichen. Auch für die Betroffenen sind wohnortnahe Angebote von Vorteil.
  8. Der Friedensplatz und die angrenzende Grünanlage müssenr den Drogenkonsum tabu sein. Die Stadt nutzt alle Möglichkeiten, um das sicherzustellen.
  9. Der Stadtrat ist sich einig, dass ein Drogenkonsumraum für den Erfolg der Einrichtung hilfreich ist. Die Handlungsempfehlung des Forschungsbundes DRUSEC beinhaltet als einen Baustein das Vorhalten von Drogenkonsumräumen. Die Stadt setzt sich daher weiter dafür ein.

 

 

Der Antrag von Herrn Wegner, einen Vertreter der Aktionsgemeinschaft Oberhausen zur Beratung hinzuziehen, wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis Ziffer 1 und 4

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

49:8

 

Abstimmungsergebnis Ziffer 2, 3, 5 bis 7 und

Maßgabensammlung Ziffer 1 bis 8

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

49:8

 

Abstimmungsergebnis Maßgabensammlung Ziffer 9

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

49:8

 

Abstimmungsergebnis Antrag Herr Wegner

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

16:40 abgelehnt