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Auszug - Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg - Standortentscheidung Neues Aufenthaltsangebot  

 
 
Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:31 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV-BSV/24/10981-2 Weiterentwicklung der Suchthilfe in Augsburg - Standortentscheidung Neues Aufenthaltsangebot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Reiner Erben, Berufsm. Stadtratsmitglied
Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Bezüglich:
BSV/24/10981
Federführend:Referat 7 Beteiligt:Referat 2
    Gesundheitsamt
   Referat 3
   Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
   Wohnbauförderung und Wohnen
   Amt für Kinder, Jugend und Familie
   Referat 6
   Büro für kommunale Prävention
   Stadtplanungsamt
   Ordnungsamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die Verwaltung wird auf Grundlage des Standortvergleichs (vgl. Bericht BER-BSV/24/10981-3 - nichtöffentliche Sitzung) beauftragt, das Konzept „Forum St. Johannes“ (Anlage 2) in der Immobilie Donauwörther Straße 3 umzusetzen.

 

2. Dem 20-Punkte-Konzept zum Umfeldmanagement (Anlage 3) wird zugestimmt, dieses ist fester Bestandteil des Gesamtkonzepts. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Konzept am Standort umzusetzen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den relevanten Institutionen (Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg, Bezirk Schwaben, Regierung von Schwaben, Staatsministerien etc.), Facheinrichtungen (Bezirkskliniken Schwaben, Universitätsklinikum Augsburg, Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, lokale Arztpraxen etc.) und freien Trägern (Diakonie, SKM, Drogenhilfe Schwaben etc.) das Fachkonzept für die Errichtung des Aufenthalts- und Hilfeangebots final auszuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, für das Vorhaben Förderanträge zu stellen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Diakonisches Werk Augsburg e.V. einen Mietvertrag zu erarbeiten.

 

5. Die Maßnahmenumsetzung des Gesamtbeschlusses steht unter dem Vorbehalt der Abbildung in den Haushalten. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.

 

6. Der Auftrag zur Konzepterstellung aus den Beschlüssen vom 06.10.2021 (BSV/21/06509) bzw. 18.11.2020 (BSV/20/05163) ist erledigt.

 

7. Der Antrag der SPD-Fraktion ANT/24/10910 vom 13.05.2024 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt.