Der Bau- sowie der Umweltausschuss nehmen von den Ausführungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der dargelegten Randbedingungen und Kriterien die Genehmigung für bereits vorliegende wie auch künftige Anträge auf Ladesäulen zu erteilen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung hinsichtlich einer Regelung für Nutzungsgebühren von Elektroladeinfrastruktur zu ergänzen.