Beschluss
- Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.04.2024 „Sollten bezüglich der Interpretation der Ergebnisse aus den „vorbereitenden Untersuchungen“ und dem genehmigten integrierten Handlungskonzept „Oberhausen-Mitte“ widersprüchliche Ansichten seitens der Stadt und der Antragsteller vorliegen, beantragen wir vorsorglich die Anhörung des damals beteiligten Teams, insbesondere des Teams
„Besondere Städtebauliche Planung und Sanierung“ der Stadt Augsburg und des „Dürsch Instituts für Stadtentwicklung“ und gegebenenfalls unter Einbeziehung aller Protokolle der Stadtteilwerkstätten, Ortsbegehungen und Arbeitsgruppen.“ wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
- Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.04.2024 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.