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Beschluss - Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.04.2024 „Die Verwaltung wird angehalten, das vom Stadtrat 2010 beschlossene und 2023 fortgeschriebene integrierte Handlungskonzept „Oberhausen Mitte" und die Vorgaben aus den beiden Sanierungsgebieten Oberhausen Nr. 7 „Flurstraßenviertel" und Oberhausen Nr. 10 „Hettenbachviertel" umzusetzen und daraus folgende Vorgaben bei der Neuansiedlung von Einrichtungen bzw. Nutzungen konsequent einzuhalten." wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
- Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.04.2024 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 13 | Abstimmung: | einstimmig |
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