Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Der Sachstandsbericht zum bisherigen und aktuellen Stand der Baukostensteigerung sowie deren Folgen für die Stadt Augsburg am Beispiel der Projekte FOS/BOS/RWS, Johann-Strauß-Grundschule und Staatstheater Augsburg wird zur Kenntnis genommen.
2. Die erwarteten Gesamtkosten für die Schulsanierung FOS/BOS/RWS in Höhe von ca. 135,4 Mio. € (Mehrbedarf ca. 31,5 Mio. €) bis zum Sanierungsabschluss im Jahr 2028 werden zur Kenntnis genommen.
3. Die erwarteten Gesamtkosten für den Schulneubau Johann-Strauß-Grundschule in Höhe von ca. 59,1 Mio. € (Mehrbedarf ca. 4,6 Mio. €) bis zum Abschluss des Neubaus im Jahr 2028 werden zur Kenntnis genommen.
4. Die erwarteten Gesamtkosten für die Baumaßnahmen am „Großen Haus“ sowie den beiden Neubauten des Betriebsgebäudes und des "Kleines Hauses" in Höhe von ca. 416,7 Mio. € (Mehrbedarf ca. 76,7 Mio. €) bis zum Abschluss der Maßnahme BT1 „Großes Haus“ im Jahr 2029 sowie BT 2 „Kleines Haus und Betriebsgebäude“ im Jahr 2030 werden zur Kenntnis genommen.
5. Die in den Anlagen 3.1 (FOS/BOS/RWS), 3.2 (Johann-Strauß-Schule) und 3.3 (Theater) skizzierten Finanzierungslösungen zur Abdeckung der Mehrbedarfe sollen angestrebt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittelanmeldungen und die Beantragung von Kreditermächtigungen zu den Haushalten und zum Investitionsprogramm auf dieser Basis vorzunehmen.
6. Von den in den Anlagen 4.1, 4.2, und 4.3 beigefügten schriftlichen Vorstößen an die zuständigen bayerischen Staatsministerien und die Regierung von Schwaben bezüglich der Kosten- und Fördersituation wird Kenntnis genommen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den noch ausstehenden Zuschussantrag auf Gewährung von FAG-Fördermitteln für den Realisierungsabschnitt Bauteil II „Neubau Betriebsgebäude und Kleines Haus“, auf Grundlage der grundsätzlichen Förderzusage des Freistaates Bayern gemäß Bescheid vom 17.11.2015, mit der aktuellen Kostenschätzung und einschließlich der Finanzierungszusage der Stadt Augsburg umgehend bei der Regierung von Schwaben einzureichen.
8. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, auch weiterhin alle notwendigen Schritte zur Realisierung der erforderlichen Baumaßnahmen unter Beachtung der haushalts-, vergabe- und zuschussrechtlichen Vorschriften zu veranlassen, alle erforderlichen Planungsaufträge zu erteilen und die Ausschreibungen durchzuführen.
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