Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, thematisch geeignete externe Fördermittel zu identifizieren und entsprechende Anträge auf externe Förderung zu stellen. 2. Die so beantragten Fördermittel betreffen kleinere und mittlere Fördervolumen (bis zu 120.000 Euro/Jahr) 3. Über die tatsächliche Inanspruchnahme von Fördermitteln entscheiden die zuständigen Gremien.
Abstimmungsergebnis
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