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Beschluss
1. Von der Empfehlung der Bürgerversammlung, dass eine Verlängerung des Betriebs der Suchthilfeeinrichtung in St. Johannes nur durch einen neuerlichen Stadtratsbeschluss und unter Einbeziehung sämtlicher Ergebnisse der Evaluationen während des zweijährigen Probebetriebs möglich ist und eine Verlängerung des Betriebs der Einrichtung erneut nur für maximal 2 Jahre erfolgen darf, wird Kenntnis genommen. 2. Die Einrichtung wird evaluiert (vgl. BSV-ANT/24/10769), darauf aufbauend treffen die zuständigen Gremien die Entscheidung zum weiteren Vorgehen. Auf die BSV/24/10981 wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
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