Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Dem Erlass der in Anlage 1 beigefügten (neuen) Satzung des Digitalrats der Stadt Augsburg wird zugestimmt.
2. Gleichzeitig wird die Satzung des Digitalrats der Stadt Augsburg vom 9. April 2021 (Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14 von 2021, Seite 110 ff) aufgehoben. (Anlage 2)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die neue Satzung entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben auszufertigen und so rechtzeitig bekannt zu machen, dass ein Inkrafttreten am 1. September 2024 gewährleistet ist.
4. In den Digitalrat der Stadt Augsburg werden neben der in der Satzung erwähnten Institutionen die in der angehängten Liste (Anlage 4) aufgeführten acht Firmen und ein Startup nach §2 Abs.1 a) Ziff. 8 e) und f) berufen.
5. Alle stimmberechtigten Institutionen und Einrichtungen nach §2 Abs. 1 werden gebeten, Vertreterinnen und Vertreter zu benennen. Diese werden den zuständigen Gremien noch zur Entscheidung vorgelegt.
Der Antrag von Herrn Brandmiller, die Beschlussvorlage wegen fehlender Evaluation zurückzustellen, wird mit 47:8 Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis Antrag Herr Brandmiller
Abstimmungsergebnis BSV
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