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Beschluss
1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung: Baumstandorte in der Kirchbergstraße vom 08.04.2024 wird gefolgt.
2. Der ANT/24/10740 aus der Bürgerversammlung ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Abstimmungsergebnis
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