Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
1. Der Vortrag der Verwaltung zum Verkehrsversuch und den nachfolgenden Maßnahmen wird zu Kenntnis genommen. 2. Der Zielvorstellung, dass bei der klimaangepassten Weiterentwicklung der Maximilianstraße als Flanier- und Prachtmeile Augsburgs im absoluten Kernbereich der Stadt die Priorität bei einer möglichst hohen Freiraum- und Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr und den zweckfreien Aufenthalt liegt, mit funktionler Ausgestaltung wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden empfohlenen verkehrsrechtlichen Alternativen (1. Abschnittsweise Fußgängerzone, 2. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) insbesondere in Bezug auf Zeitdauer bis zur vollständigen Umsetzung, den zu erwarteten Kosten, den erkennbaren Verfahrensrisiken, den Auswirkungen auf die Anwohnerschaft sowie betroffenen Gewerbetreibenden sowie die verkehrliche Wirksamkeit auf die gesamte südliche Innenstadt (Maximilianstraße einschließlich umliegender Straßenzüge) vertieft zu untersuchen sowie dem Stadtrat darauf aufbauend einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, zusammen mit dem Entscheidungsvorschlag nach Ziffer 3 auch zugleich Konzepte und Maßnahmen im Umfeld der Maximilianstraße vorzuschlagen, die insbesondere zeitnah eine nachhaltige Verkehrsberuhigung der südlichen Innenstadt ermöglichen können.
Abstimmungsergebnis
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