Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Empfehlung der Bürgerversammlung
Eine Verlängerung des Betriebs der Suchthilfeeinrichtung in St. Johannes ist nur durch einen neuerlichen Stadtratsbeschluss und unter Einbeziehung sämtlicher Ergebnisse der Evaluationen während des zweijährigen Probebetriebs möglich. Eine Verlängerung des Betriebs der Einrichtung darf erneut nur für maximal 2 Jahre erfolgen.
Der Antrag wird von der Mehrheit der 260 stimmberechtigten Anwesenden angenommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||