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Auszug - Empfehlung der Bürgerversammlung Alternativstandorte zur Einrichtung des neuen Suchthilfekonzepts  

 
 
Bürgerversammlung
TOP: Ö 3
Gremium: Bürgerversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 20:30 Anlass: Sitzung
ANT/24/10764 Empfehlung der Bürgerversammlung
Alternativstandorte zur Einrichtung des neuen Suchthilfekonzepts
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Referent/Initiator:Empfehlung der Bürgerversammlung
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Empfehlung der Bürgerversammlung

 

Die Verwaltung sucht gemeinsam mit dem SKM und der Drogenhilfe Schwaben nach besser geeigneten Standorten zur Einrichtung des neuen Suchthilfekonzepts. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden mit sämtlichen finanziellen Auswirkungen, insbesondere den Gesamtkosten für die Stadt, sowie den sozialen Auswirkungen öffentlich präsentiert und gegenübergestellt.

Die Verwaltung prüft insbesondere die in der Anlage aufgeführten Vorschläge für Standorte (Ziff. a - j).

 

- Bei der Suche nach Alternativstandorten werden auch Standorte geprüft, die eine Verbindung zwischen dem Standort und dem Bezirkskrankenhaus mittels ÖPNV ermöglichen, wobei nicht zwingend die Erreichbarkeit ohne Umstieg gewährleistet sein muss.

- Bei der Standortsuche werden nicht von vornherein Standorte ausgeschlossen, die nicht unverzüglich zur Verfügung stehen.

- Es werden bei der Standortsuche keine Standorte ausgeschlossen, bei denen gegebenenfalls erst ein Eigentumserwerb seitens der Stadt Augsburg erfolgen muss.

- Die Standortsuche wird nicht zwangsweise davon abhängig gemacht, ob sich ein potentieller Vermieter selbst am Konzept beteiligt bzw. ob dieser über eine über die Vermietung hinausgehende „instrinsische Motivation" verfügt.

- Geeignete Standorte werden nicht alleine aufgrund des Umstandes ausgeschlossen, dass das Objekt ggf. noch von einzelnen, auch privaten, Mietern genutzt wird und für diese ein mindestens gleichwertiger Ersatz gefunden werden muss. Auch für den vorgeschlagenen Standort St. Johannes hat eine Entmietung stattgefunden.

 

 


 

Der Antrag wird von der Mehrheit der 260 stimmberechtigten Anwesenden angenommen.