Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg befürwortet das Aufstellen einer interaktiven Discotelefonzelle auf dem Königsplatz im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 12.05.2024 als Ausnahme zu den geltenden Nutzungsrichtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die „Richtlinie für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen“ zu aktualisieren. Dafür wird die Verwaltung ermächtigt, im Jahr 2024 für gemeinverträgliche Veranstaltungen auf dem Königsplatz und dem Willy-Brand-Platz, bei denen der Öffentlichkeit eine kostenfreie Attraktion geboten wird und zur Finanzierung der Kosten Speisen und Getränke verkauft werden, Ausnahme zur derzeit geltenden Richtlinie für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen zuzulassen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu evaluieren, die Ergebnisse im Allgemeinen Ausschuss zu präsentieren und ggf. darauf aufbauend einen Vorschlag für die Aktualisierung der „Richtlinie für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen“ vorzulegen.
4. Im Allgemeinen Ausschuss wird in jeder Sitzung berichtet, ob und welche Ausnahmen zur geltenden Nutzungsrichtlichtlinie zugelassen wurden.
Abstimmungsergebnis
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