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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Festsetzung der Entschädigungen für die Kommandanten und Kommandantinnen der Freiwilligen Feuerwehren, ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie der Gerätewarte, Gerätewartinnen, Jugendwarte und Jugendwartinnen der Freiwilligen Feuerwehren  

 
 
Allgemeiner Ausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Allgemeiner Ausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:43 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/24/10593 Grundsatzbeschluss zur Festsetzung der Entschädigungen für die Kommandanten und Kommandantinnen der Freiwilligen Feuerwehren, ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie der Gerätewarte, Gerätewartinnen, Jugendwarte und Jugendwartinnen der Freiwilligen Feuerwehren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Amt für Brand- und Katastrophenschutz   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die monatliche Entschädigung der Kommandanten und Kommandantinnen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Augsburg nach Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird ab 01.06.2024 auf 75 v.H. der Mindestbeträge der Entschädigung nach § 11 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz festgesetzt.

2. Die monatliche Entschädigung der stellvertretenden Kommandanten und stellvertretenden Kommandantinnen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Augsburg nach Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird auf 50 v.H. der Entschädigung für Kommandanten und Kommandantinnen festgesetzt.

3. Gerätewarte bzw. Gerätewartinnen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Art und der Anzahl der vom Gerätewart bzw. der Gerätewartin betreuten Fahrzeuge. Betreuen mehrere Personen ein Fahrzeug, wird die Entschädigung für das Fahrzeug zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt.

a. Die monatliche Aufwandsentschädigung für den Gerätewart bzw. die Gerätewartin eines Fahrzeugs der Klasse A wird auf 25 v.H. der monatlichen Aufwandsentschädigung für den Gerätewart bzw. die Gerätewartin eines Fahrzeugs der Klasse B festgesetzt.

b. Die monatliche Aufwandsentschädigung für den Gerätewart bzw. die Gerätewartin eines Fahrzeugs der Klasse B wird ab 01.06.2024 auf 26,00 € festgesetzt.

c. Die monatlichen Aufwandsentschädigungen für Gerätewarte und Gerätewartinnen erhöhen sich zeitgleich mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kommandanten und Kommandantinnen um den gleichen Vomhundertsatz wie sich die Aufwandsentschädigungen für die Kommandanten und Kommandantinnen erhöhen; Centbeträge sind dabei auf volle zehn Cent aufzurunden

4. Jugendwartinnen und Jugendwarte erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 €. Jugendwartinnen und Jugendwarte, die ihr Amt im Laufe des Jahres antreten, erhalten die Aufwandsentschädigung für das Jahr ihres Amtsantritts anteilmäßig.

a. Die jährliche Aufwandsentschädigung für Jugendwarte und Jugendwartinnen erhöht sich jeweils um den gleichen Vomhundertsatz wie sich die Aufwandsentschädigungen für die Kommandanten und Kommandantinnen erhöhen; Centbeträge sind dabei auf volle zehn Cent aufzurunden. Die Erhöhung dieser Aufwandsentschädigungen wird zeitgleich mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kommandanten und Kommandantinnen wirksam, wenn diese Erhöhung zum 01.01. eines Jahres erfolgt. Erfolgt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kommandanten und Kommandantinnen unterjährig, erfolgt die Erhöhung zum 01.01. des Folgejahres.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig