Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 „Ich beantrage, dass die Stadt Augsburg der Wohnbaugruppe Augsburg aufgibt, es den Mieterinnen und Mietern so einfach wie möglich zu machen, Balkonsolaranlagen gemäß der bundesweiten Regelungen zu installieren.“ wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben. 2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen endgültig feststehen, wird das Thema erneut aufgegriffen und im zuständigen Gremium behandelt. Der WBG wird aufgegeben, das zukünftige Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||