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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 "Ich beantrage, dass überprüft wird, wie die Gefahrenstelle im Kurvenbereich Lupinenstraße / Tuchbleichstraße entschärft werden kann (z.B. kurzzeitiges Tempo 30 oder kurzes Haltverbot).“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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