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Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 „Ich beantrage, dass die Gefahrenstelle beim Spielplatz in der Bgm.-Widmeier-Straße bei der Muttergotteskapelle beseitigt wird.“ wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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