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Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 „Ich beantrage, dass in der Robert-Koch-Straße und Rot-Kreuz-Straße eine Anwohnerparkzone eingerichtet wird“ wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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