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Beschluss
1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 „Ich beantrage, dass sich die Parkplatzsituation in der Heiligenangerstraße / Rot-Kreuz-Straße in ein einseitiges absolutes Haltverbot ändert“, wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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