Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 „Ich beantrage, dass geprüft werden soll, ob an der Inninger Straße - Abfahrt Haunstetten Süd der B17-neu von Süden kommend - ein Kreisverkehr, alternativ eine Ampelanlage oder eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden kann“ wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||