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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 "Ich beantrage, dass in der Tattenbachstraße abwechselnd halbseitiges Halteverbot gestellt wird (wg. landwirtschaftlichen Fahrzeugen)“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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