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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 „Ich beantrage, dass eine Brücke für Fußgänger über den Lochbach gebaut wird.“ wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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