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Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 „Ich beantrage, dass bei zukünftigen Bauarbeiten an Fußgängerüberwegen (Neubau, Sanierung) nicht der Fußverkehr tiefergelegt wird sondern die Autos kurzzeitig höher fahren müssen.“ wird der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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