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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 „Ich beantrage, dass auch im Bereich der Unterführung auf der Siebentischstraße max. Tempo 30 erlaubt wird.“, wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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