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Beschlussempfehlung - Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 872 A „Zwischen Wald-straße und Döllgaststraße“ vom 09.02.2023 in der Zeit vom 30.05.2023 mit 30.06.2023 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 04.12.2023 behandelt (siehe Anlage 1).
- Der BP Nr. 872 A in der Gemarkung Göggingen für den Bereich zwischen der Wald-straße (einschließlich) im Südwesten, dem Grundstück Fl.Nr. 1837 (Fabrikkanal) im Nordwesten, den Fl.Nrn. 1829/4, 1829/19 und 1831 im Norden, der Döllgaststraße (teilweise einschließlich) im Osten und der Butzstraße (einschließlich) im Südosten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 04.12.2023, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).
Die Begründung (Teil D) in der Fassung vom 04.12.2023, die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen (Teil F) werden als Bestandsteile des BP Nr. 872 A ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2). - Der BP Nr. 872 A ändert mit seinem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit 23.12.2005 rechtskräftigen BP Nr. 872 „Nördlich der Butzstraße“ und hebt diesen insoweit auf.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen und den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FP) der Stadt Augsburg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen (siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 13 | Abstimmung: | einstimmig |
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