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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung „Ich beantrage, dass der Straßenbelag in der südlichen Postillionstraße erneuert werden soll.“ wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 18.10.2023 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Abstimmungsergebnis
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