Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg legt zukünftig ihrem Verwaltungshandeln die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) in der von der Bundesregierung angenommenen und erweiterten Fassung (Kabinettssache vom 18.September 2017, Datenblatt 18/05/077) zugrunde.
2. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Oberbürgermeisterin als Verwaltungsspitze gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat eine Erklärung mit Wirkung in die Verwaltung abgibt, welche das friedvolle Miteinander in Augsburg als höchstes Gut manifestiert und jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ablehnt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, welche auf der Basis der Demokratieerklärung in der Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen (GA Zuwendungen) zukünftig alle Zuwendungsnehmenden eines Zuschussbescheids oder Zuschussvertrags und alle Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner zu diskriminierungsfreiem und die demokratische Grundordnung respektierendem Verhalten verpflichtet.
Abstimmungsergebnis
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