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Beschluss
1. Aufgrund der vom Bayerischen Landessportverband (BLSV) neu berechneten, vorläufigen und informellen Neubewertung vom 18.01.2023 errechnet sich im betraglichen Gleichgang zum Aufstockungsbetrag des BLSV für den Neubau einer 4-fach Tennishalle durch den TC Schießgraben e.V. eine Nachförderung im Bereich der Sportförderzuschüsse.
2. Entsprechend dem Sportausschussbeschluss vom 08.10.2018 (BSV/18/02172) wird die in Aussicht gestellte, über die bisherige Förderzusage hinausgehende Förderung hiermit auf derzeit 60.100 € Zuschuss vorbehaltlich der finalen Nachförderung des BLSV festgelegt. Die Bezuschussung erfolgt noch im Investitionsprogramm Sport 2023-2027.
Abstimmungsergebnis
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