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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 683 "Nördlich der Ulstettstraße, westlich der Straße 'Am Mittleren Moos'" (Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09884 Bebauungsplan (BP) Nr. 683 "Nördlich der Ulstettstraße, westlich der Straße 'Am Mittleren Moos'"
(Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. r den Bereich zwischen der Straße Am Mittleren Moos (einschließlich) im Osten, den gewerblich-industriell genutzten Grundstücken Fl.Nrn. 1700/5, 1700/7, 1700/66 und 1700/80, jeweils Gemarkung Lechhausen sowie der Endorfer Straße im Süden, dem Feldweg Fl.Nr. 1723 Gemarkung Lechhausen im Westen und dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.Nr. 1724 Gemarkung Lechhausen im Norden, wird der BP Nr. 683 „rdlich der Ulstettstraße, westlich der Straße ‚Am Mittleren Moos'“ aufgestellt.

 

2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 683 vom 02.10.2023, bestehend aus der Planzeichnung und der Zeichenerklärung wird zugestimmt (siehe Anlagen 1 und 2).

 

3. Der seit dem 28.05.1971 rechtskräftige BP Nr. 634 „r das Gebiet zwischen der Derchinger Straße, dem Flurbereinigungsweg Flur Nr. 1758 und 1759, der Bundesautobahn und der Stadtgrenze“ und der seit dem 08.05.1998 rechtskräftige BP Nr. 662 „rdlich der Bgm.-Wegele-Straße“ sind mit Aufstellung des BP Nr. 683 gemäß Ziffer 1. des Beschlussvorschlages zu ändern und insoweit aufzuheben.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die frühzeigte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, durchzuführen.

 

Die Durchführung des weiteren Verfahrens steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger die nach Teil A Ziffer 3 lit. b) und c) des Grundsatzbeschlusses III für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Grundzustimmungserklärung und Kooperationsvereinbarung von allen jeweils betroffenen Parteien unterzeichnet und mitsamt aller erforderlichen Nachweise vorlegt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig